Das mit grosser Spannung erwartete Schutzkonzept des SFV wurde heute am frühen Nachmittag veröffentlicht und hat bei allen Vorstandsmitgliedern für Enttäuschung und lange Gesichter gesorgt. Das vorliegende Konzept lässt leider keinen nur annähernd sinnvollen Trainingsbetrieb zu. Der Aufwand und die Risiken für alle Beteiligten wäre immens und zwingt uns in eine ungewollte Verlängerung des «Fussball Shut Downs». Wir bedauern zutiefst, dass bis mindestens am 8. Juni die Bälle an der Benknerstrasse in Uznach und im Stiggleten in Kaltbrunn weiter ruhen müssen. Der Bundesrat wird am 27. Mai die Situation erneut analysieren und weitere Schritte, die ab dem 8. Juni gelten, kommunizieren. Wir hoffen sehr auf weitere Lockerungsmassnahmen im Amateurfussball, welche hoffentlich ab dem 8. Juni einen angemessenen Trainingsbetrieb zulassen. Bis dahin sind wir alle weiterhin gezwungen uns in Geduld zu üben und auf unser geliebtes Hobby zu verzichten.

Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung, welche wir schweren Herzens getroffen haben und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Euer Vorstand

Nachfolgend haben wir die Kernpunkte des Covid-19 Schutzkonzepts vom SFV für euch zusammengefasst. Das umfassende und detaillierte Konzept des SFV ist am Ende der Zusammenfassung verlinkt.

  • Alle Trainingsteilnehmer müssen immer 2 Meter Abstand halten und es darf keinen Körperkontakt geben. Somit sind Spiele («Mätcheln») unmöglich.
  • Es dürfen max. 4 Gruppen a je 5 Personen auf dem Trainingsareal sein. Keine Eltern, keine sonstigen Zuschauer oder Personen sind erlaubt!
  • Der Verein muss einen Covid19-Beauftragten ernennen und dieser muss auf clubcorner.ch protokollieren, wer und wann trainiert hat. Er muss zudem dafür besorgt sein, dass die einzelnen Gruppen immer dieselben bleiben.
  • Vor Ort umziehen oder duschen ist strikt untersagt. Die Garderobengebäude müssen zwingend geschlossen sein.
  • Der Verein muss Desinfektionsmittel vor, während und nach dem Training zur Verfügung stellen und die entsprechende Benutzung sicherstellen.
  • Alle Begrüssungsrituale, jegliches Entsorgen von Abfall und auf Boden Spucken ist verboten.
  • Die An- und Abreise muss individuell (keine Fahrgemeinschaften) und ohne ÖV erfolgen. Nach dem Training muss der Sportplatz umgehend verlassen werden. Zusammenstehen jeglicher Art und Weise darf nicht toleriert werden.
  • Das Trainingsmaterial (Bälle, Tore, Töggel etc.) darf ausschliesslich vom Trainer angefasst werden und muss nach jeder Benutzung zwingend desinfiziert werden.
  • Die Bälle dürfen nicht mit den Händen oder mit dem Kopf angefasst werden Kopfbälle sind bis auf weiteres untersagt.
  • Der Verein muss eine Schulung (…in 5er Gruppen…?) mit allen Trainer/innen und Spieler/innen über das vorgesehene korrekte Verhalten vor, während und nach dem Training durchführen.

SFV_COVID19_Schutzkonzept_D