Wie werde ich Mitglied beim FC Uznach? Natürlich gilt das auch für Probetrainings

Beiträge für die Mitgliedschaft gültig ab Saison 2024/2025

KategorieMitgliederbeitrag jährlichKategorieMitgliederbeitrag jährlich
AktiveCHF 380.-Junioren DCHF 300.-
Junioren ACHF 340.-Juniorinnen FF15CHF 300.-
Junioren BCHF 340.-Junioren ECHF 280.-
Junioren CCHF 340.-Juniorinnen FF12CHF 280.-
Juniorinnen FF19CHF 340.-Junioren FCHF 250.-
FussballschuleCHF 200.-

Ab Stufe C-Junioren bzw. FF19 wird pro Saison ein Betrag von CHF 100.- für zu leistende Frondienst-/Vereinsarbeit in Rechnung gestellt. Diese Anzahlung wird nach 2 geleisteten Arbeitseinsätzen der nachfolgenden Saison gutgeschrieben oder bei einem Vereinsaustritt auf Anfrage zurückvergütet.

Wichtige Informationen:

  • Zuzüglich zum Mitgliederbeitrag kommen einmalige Passantragsgebühren von CHF 50.- dazu
  • Dem Antragssteller / der Antragsstellerin stehen 3 Probetrainings zur Verfügung
  • Bei einer Aufnahme in den Verein während der laufenden Saison wird erst ab einem Eintritt nach dem 31. Dezember eine Beitragsreduktion gewährt
  • Ein Austritt aus dem Verein ist halbjährlich möglich und muss schriftlich an den Vorstand erfolgen
  • Über die definitive Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand / die JUKO des FC Uznach
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Rückerstattung jeglicher Art – insbesondere von bereits gezahlten Mitgliedsbeiträgen, Kursgebühren oder anderen finanziellen Leistungen – akzeptiert wird, unabhängig von den Gründen oder Umständen.

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Einverständnis
Hiermit bestätigt der Spieler/die Spielerin bzw. die gesetzlichen Vertreter, dass Fotos der Spielerinnen und Spieler, die im Verein gemacht werden, auf der offiziellen Webseite sowie in den Social-Media-Kanälen des Vereins verwendet werden dürfen. Der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin oder dessen gesetzlicher Vertreter bestätigt die Richtigkeit der obenstehenden Angaben.

Zudem verpflichtet sich der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin oder dessen gesetzlicher Vertreter, allfällige vom Fussballverband verhängte Bussen und Verfahrenskosten, die durch das Verhalten des Spielers oder anderer Personen verursacht werden, vollständig zu übernehmen.

Der Antragssteller/die Antragsstellerin erkennt die geltenden Regeln sowie die Vereinsstatuten des FC Uznach in vollem Umfang an. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Rückerstattung jeglicher Art – insbesondere von bereits gezahlten Mitgliedsbeiträgen, Kursgebühren oder anderen finanziellen Leistungen – akzeptiert wird, unabhängig von den Gründen oder Umständen. Mit der Unterzeichnung dieses Dokuments erklärt sich der Antragssteller/die Antragsstellerin mit diesen Bedingungen unwiderruflich einverstanden.