Per sofort gilt schweizweit ein Verbot für Kontaktsport von Personen über 16 Jahren im Amateursport. Der Trainingsbetrieb der Aktivmannschaften sowie der A- und B-Junioren muss somit per sofort eingestellt werden.

Per sofort besteht ebenfalls für alle Zuschauer und Trainer während der gesamten Trainings die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. In den Hallen gilt zudem eine Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder über 12 Jahren!

201030_Entscheid Saisonunterbruch OFV 201030_Mitteilung SFV